Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit der Pulseflare-Weboberfläche gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, deutsche Umsetzung des European Accessibility Act) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe AA.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Weboberfläche unter dieser Adresse: die öffentlichen Seiten sowie den angemeldeten Bereich mit Übersicht, Monitorliste und -detail, Störungsmeldungen und Einstellungen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Anwendung ist mit WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. Die Einschränkung ergibt sich nicht aus bekannten Verstößen, sondern aus dem Prüfumfang: eine vollständige manuelle Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht aus.
Angewandtes Prüfverfahren
Bei jedem Durchlauf der Testsuite prüft axe-core zwanzig Seitenzustände automatisiert gegen WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 der Stufen A und AA. Der Test schlägt bei jedem Verstoß fehl, unabhängig von der Schwere. Ergänzend werden Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Zielgrößen, Textabstände nach WCAG 1.4.12 sowie die Darstellung bei 320 Pixeln Breite geprüft. Im September 2026 wurde die gesamte Oberfläche zusätzlich intern im Quelltext und im Browser gegen WCAG 2.2 AA geprüft; die dabei gefundenen Mängel wurden behoben, und Tests der Anwendung schlagen seither fehl, wenn ein scrollbarer Bereich nicht per Tastatur erreichbar ist, Text in einem zu blassen Grau steht oder der zugängliche Name einer Schaltfläche ihre sichtbare Beschriftung nicht mehr enthält. Diagramme sind reine Darstellung und tragen jeweils eine Tabelle mit denselben Werten; Farbe ist nirgends das einzige Unterscheidungsmerkmal. Seit September 2026 schlagen die Tests außerdem fehl, wenn ein Formular ein Pflichtfeld markiert, ohne die Markierung zu erklären.
Nicht vollständig geprüfte Inhalte
Bekannte Einschränkungen: Diagramme mit acht und mehr Datenreihen sind allein anhand der Linien schwer zu unterscheiden. Zu jedem Diagramm gehört deshalb eine Tabelle mit denselben Werten, die ab fünf Reihen von vornherein aufgeklappt ist. Bildschirmfotos der überwachten Seiten tragen keine inhaltliche Alternativbeschreibung — was die jeweilige Seite zeigt, ist der Anwendung nicht bekannt.
Feedback und Kontakt
Ist dir eine Barriere aufgefallen oder benötigst du einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Melde dich beim Betreiber dieser Anwendung. Wir antworten so schnell wie möglich.
Durchsetzungsverfahren
Führt deine Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist für die Marktüberwachung nach dem BFSG zuständig.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. August 2026 erstellt und zuletzt am 16. September 2026 überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der oben beschriebenen Prüfungen.